AGB

Reisebedingungen & AGB

 

Die folgenden Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil des von einem Kunden mit der Wastian-Motorrad-Touren UG (in weiterer Folge „WMT“) geschlossenen Reisevertrages. Die bei den verschiedenen Reiseangeboten angeführten gesonderten Bedingungen gehen jedoch jedenfalls diesen Reisebedingungen vor.

 

I. Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)

Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001. Gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Fassung 1994 über die Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr § 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98). WMT kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter (Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im Allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z.B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem üblicherweise Reisebüros als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) mit ihren Kunden/Reisenden (Anm.: im Sinne des KSchG) Verträge abschließen. Die besonderen Bedingungen der vermittelten Reiseveranstalter, der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und der anderen vermittelten Leistungsträger gehen vor.

 

WMT als Dienstleister

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den Kunden mit einem Dienstleister schließen.

 

1. Buchung/Vertragsabschluss

Die Buchung kann schriftlich oder (fern)mündlich erfolgen. (Fern-)mündliche Buchungen sollten von WMT umgehend schriftlich bestätigt werden.

Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen aus der Auftragserteilung gegenüber WMT (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag usw.). Bei der Buchung kann WMT eine Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest) Anzahlung verlangen. Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen, Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers fällig.

Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.

 

2. Informationen und sonstige Nebenleistungen

2.1. Informationen über Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften

Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. WMT hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im Übrigen ist der Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit übernimmt WMT gegen Entgelt die Besorgung eines allenfalls erforderlichen Visums. Auf Anfrage erteilt WMT nach Möglichkeit Auskunft über besondere Vorschriften für Ausländer, Staatenlose sowie Inhaber von Doppelstaatsbürgerschaften.

 

3. Leistungsstörungen

Verletzt WMT die ihm aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn WMT nicht beweist, dass WMT weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Für Vertragsverletzungen aufgrund minderen Verschuldens ist WMT dem Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäftes verpflichtet.

3.1. Buchung/Vertragsabschluss

Der Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und WMT dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den Kunden.

3.2. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers

Ein Wechsel in der Person des Reisenden ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und kann auf zwei Arten erfolgen.

3.3. Abtretung des Anspruchs auf Reiseleistung

Die Verpflichtungen des Buchenden aus dem Reisevertrag bleiben aufrecht, wenn er alle oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertrag an einen Dritten abtritt. In diesem Fall trägt der Buchende die sich daraus ergebenden Mehrkosten (siehe auch Pkt. 1 der Besonderen Reisebedingungen).

3.4. Übertragung der Reiseveranstaltung

Ist der Kunde gehindert, die Reiseveranstaltung anzutreten, so kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung ist WMT entweder direkt oder im Wege des Vermittlers binnen einer angemessenen Frist vor dem Abreisetermin mitzuteilen. Der Reiseveranstalter kann eine konkrete Frist vorweg bekannt geben. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu ungeteilter Hand (siehe auch Pkt. 1 der Besonderen Reisebedingungen).

 

4. Vertragsinhalt, Informationen und sonstige Nebenleistungen

Über die auch den Vermittler treffenden Informationspflichten (nämlich Informationen über Pass-, Visa-, Devisen, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften) hinaus hat WMT in ausreichender Weise über die von WMT angebotene Leistung zu informieren. Die Leistungsbeschreibungen im zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie die weiteren darin enthaltenen Informationen sind Gegenstand des Reisevertrages, es sei denn, dass bei der Buchung anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. Es wird aber empfohlen, derartige Vereinbarungen unbedingt schriftlich festzuhalten.

 

5. Reisen mit besonderen Risiken

Bei Reisen mit besonderen Risiken haftet WMT nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken ergeben, wenn dies außerhalb des Pflichteinbereiches von WMT geschieht. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.

 

6. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

6.1. Gewährleistung

Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ihm WMT an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung, die auch die ausdrückliche Zustimmung des Kunden findet, erbracht wird.

6.2. Schadenersatz

Verletzen WMT oder seine Gehilfen schuldhaft die WMT aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist WMT dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Soweit WMT für andere Personen als seine Angestellten einzustehen hat, haftet WMT – ausgenommen in Fällen eines Personenschadens – nur, wenn WMT nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft WMT keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer WMT hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiteres wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

6.3. Mitteilung von Mängeln

Der Kunde hat jeden Mangel der Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich einem Repräsentanten von WMT mitzuteilen. Dies setzt voraus, dass ihm ein solcher bekannt gegeben wurde und dieser an Ort und Stelle ohne nennenswerte Mühe erreichbar ist. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den beschriebenen Gewährleistungsansprüchen des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. WMT muss den Kunden aber schriftlich entweder direkt oder im Wege des Vermittlers auf diese Mitteilungspflicht hingewiesen haben. Ebenso muss der Kunde gleichzeitig darüber aufgeklärt worden sein, dass eine Unterlassung der Mitteilung seine Gewährleistungsansprüche nicht berührt, sie allerdings als Mitverschulden angerechnet werden kann. Gegebenenfalls empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten entweder den jeweiligen Leistungsträger (z.B. Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt WMT über Mängel zu informieren und Abhilfe zu verlangen.

6.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze

WMT haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

 

7. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden.

Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei WMT oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

 

8. Rücktritt vom Vertrag

8.1. Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise

a) Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass WMT gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Reiseveranstaltung, sowie eine gemäß Abschnitt 8.1. vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Reisepreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. WMT ist verpflichtet, entweder direkt oder im Wege des vermittelnden Reisebüros dem Kunden die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit entweder die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern WMT Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigenden Ereignisses trifft, ist WMT diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

 

b) Anspruch auf Ersatzleistung

Der Kunde kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung durch WMT ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern WMT zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern nicht die Fälle des 6.2. zum Tragen kommen.

c) Rücktritt mit Stornogebühr

Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Als Reisepreis bzw. Pauschalpreis ist der Gesamtpreis der vertraglich vereinbarten Leistung zu verstehen. Der Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden. Je nach Reiseart ergeben sich pro Person folgende Stornosätze:

1. Sonderflüge (Charter), Gruppen-IT (Gruppenpauschalreisen im Linienverkehr), Autobusgesellschaftsreisen (Mehrtagesfahrten): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%; ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%; ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%; ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 65%; ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 85%; des Reisepreises.

2. Einzel-IT (individuelle Pauschalreisen im Linienverkehr), Bahngesellschaftsreisen (ausgenommen Sonderzüge): bis 30. Tag vor Reiseantritt 10%; ab 29. bis 20. Tag vor Reiseantritt 15%; ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 20%; ab 9. bis 4. Tag vor Reiseantritt 30%; ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt 45%; des Reisepreises. Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.

Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Reisen, welche die Verwendung eines motorisierten Fahrzeuges (Mietfahrzeug oder eigenes Fahrzeug) im Reiseprogramm mit umfassen bzw. bedingen. Die hierfür gültigen Stornosätze werden in Pkt. 2 der Besonderen Reisebedingungen angeführt.

Rücktrittserklärung

Beim Rücktritt vom Vertrag ist zu beachten: Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit WMT bzw. dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag zurücktritt. Bei einer Stornierung empfiehlt es sich, dies mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger schriftlicher Erklärung zu tun.

d) No-show

No-show liegt vor, wenn der Kunde der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt. Ist weiters klargestellt, dass der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann oder will, hat er bei Reisearten laut lit. c 1. (Sonderflüge, usw.) 85 Prozent, bei den Reisearten laut lit. c 2. (Einzel-IT, usw.) 45 Prozent des Reisepreises zu bezahlen (ergänzend für Fahrzeugreisen siehe Pkt 2.b. der Besonderen Bedingungen). Im Falle der Unangemessenheit der obgenannten Sätze können diese vom Gericht im Einzelfall gemäßigt werden.

8.2. Rücktritt durch WMT vor Antritt der Reise

a) WMT wird von der Vertragserfüllung befreit, wenn eine in der Ausschreibung von vornherein bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und dem Kunden die Stornierung innerhalb der in der Beschreibung der Reiseveranstaltung angegebenen oder folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt wurde:

– bis zum 20. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von mehr als 6 Tagen,

– bis zum 7. Tag vor Reiseantritt bei Reisen von 2 bis 6 Tagen,

– bis 48 Stunden vor Reiseantritt bei Tagesfahrten.

Trifft WMT an der Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl ein über die leichte Fahrlässigkeit hinausgehendes Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz verlangen; dieser ist mit der Höhe der Stornogebühr pauschaliert. Die Geltendmachung eines diesen Betrag übersteigenden Schadens wird nicht ausgeschlossen.

b) Die Stornierung erfolgt auf Grund höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Naturkatastrophen usw.

c) In den Fällen a) und b) erhält der Kunde den eingezahlten Betrag zurück. Das Wahlrecht gemäß 7.1.b, 1. Absatz steht ihm zu.

8.3. Rücktritt durch WMT nach Antritt der Reise

WMT wird von der Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die Durchführung der Reise durch grob ungebührliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, WMT gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 

9. Änderungen des Vertrages

9.1. Preisänderungen

WMT behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von ihrem Willen abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind ausschließlich die Änderung der Beförderungskosten – der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen oder die für die betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden weiterzugeben. Innerhalb der Zweimonatsfrist können Preiserhöhungen nur dann vorgenommen werden, wenn die Gründe hierfür bei der Buchung im Einzelnen ausgehandelt und am Buchungsschein vermerkt wurden. Ab dem 20. Tag vor dem Abreisetermin gibt es keine Preisänderung. Eine Preisänderung ist nur dann zulässig, wenn bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen auch eine genaue Angabe zur Berechnung des neuen Preises vorgesehen ist. Dem Kunden sind Preisänderungen und deren Umstände unverzüglich zu erklären. Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr jedenfalls möglich (siehe Abschnitt 6.1.).

9.2. Leistungsänderungen nach Antritt der Reise

Bei Änderungen, die WMT zu vertreten hat, gelten jene Regelungen, wie sie in Abschnitt 5 (Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen) dargestellt sind. Ergibt sich nach der Abreise, dass ein erheblicher Teil der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbracht wird oder nicht erbracht werden kann, so hat WMT ohne zusätzliches Entgelt angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Reiseveranstaltung weiter durchgeführt werden kann. Können solche Vorkehrungen nicht getroffen werden oder werden sie vom Kunden aus triftigen Gründen nicht akzeptiert, so hat WMT ohne zusätzliches Entgelt gegebenenfalls für eine gleichwertige Möglichkeit zu sorgen, mit der der Kunde zum Ort der Abreise oder an einen anderen mit ihm vereinbarten Ort befördert wird. Im Übrigen ist WMT verpflichtet, bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages dem Kunden zur Überwindung von Schwierigkeiten nach Kräften Hilfe zu leisten.

 

10. Auskunftserteilung an Dritte

Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue Urlaubsanschrift bekannt zu geben.

11. Allgemeines

1. Buchung und Zahlung

Mit der Touranmeldung bietet der Kunde WMT den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von WMT zustande. Bei Buchung ist eine Anzahlung von EUR 300,00, maximal jedoch 40% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist ohne zusätzliche Aufforderung 2 Wochen vor Tourbeginn zu leisten.

2. Besondere Bedingungen für Fahrzeugreisen

Als Fahrzeugreisen gelten solche Reisen, welche die Verwendung eines motorisierten Fahrzeuges (Mietfahrzeug oder eigenes Fahrzeug) im Reiseprogramm mit umfassen bzw. bedingen. Als Fahrzeuge gelten insbesondere aber nicht ausschließlich Motorräder, Motorroller, Pkws, Motorschlitten.

a. Stornogebühren für Fahrzeugreisen

Abweichend der Allgemeinen Reisebedingungen fallen für Fahrzeugreisen folgende Storno gebühren an:

– bis 60. Tag vor Reiseantritt EUR  200,00

– ab 59. bis 42. Tag vor Reiseantritt EUR  350,00

– ab 41. bis 31. Tag vor Reiseantritt  45% des Reisepreises

– ab 30. Tag vor Reiseantritt  85% des Reisepreises

b. Stornogebühren für Tagesreisen

Abweichend der Allgemeinen Reisebedingungen fallen für Tagestouren folgende Stornogebühren an:

– bis 12. Tag vor Reiseantritt  30% des Reisepreises

– 11. bis 9. Tag vor Reiseantritt  50% des Reisepreises

– ab 8. Tag vor Reiseantritt  85% des Reisepreises

Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird empfohlen. Ein einmaliges Umbuchen, spätestens 60 Tage vor Tourstart ist kostenlos möglich. Nach erfolgter Umbuchung unter Pkt. 11.2.a. beträgt die Stornogebühr mindestens EUR 400,00 pro Person.

c. No-Show bei Fahrzeugreisen

Liegt bei einer Fahrzeugreise eine No-Show des Kunden im Sinne der Allgemeinen Reisebedingungen vor und will oder kann der Kunde die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen, hat er 100 Prozent des Reisepreises zu bezahlen.

d. Eigenes Fahrzeug

Der Teilnehmer welche mit dem eigenen Fahrzeug an einer WMT Tour teilnehmen, sind für den gesetzeskonformen und technisch einwandfreien Zustand ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich. Zusätzlich anfallende Kosten (z.B. für eine Fahrzeugbergung, sichere Unterstellung des Fahrzeuges, Behebung technischer Defekte etc.) gehen zu Lasten des Kunden. WMT kann für Kunden, welche mit eigenem Fahrzeug an einer Tour teilnehmen, keine Fahrzeugversicherung anbieten.

e. Führerschein und Fahrkönnen

Der Kunde erklärt mit Abschluss der Buchung, dass er/sie für das auf der Tour eingesetzte Fahrzeug eine für den Reisezeitraum gültige Fahrerlaubnis besitzt und über das nötige Fahrkönnen verfügt, um dieses Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können. Der Kunde hat WMT sämtliche Änderungen hinsichtlich seiner Fahrerlaubnis, welche Einfluss auf seine Tourteilnahme haben, unmittelbar mitzuteilen (z.B. Führerscheinentzug etc.). Sollte sich nach Buchung und vor Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt, ist WMT unter Verrechnung der in Pkt. B.7.1.c. ARB bzw. im Falle einer Fahrzeugreise in Pkt 2.a. dieser Bedingungen angeführten Stornosätze von der weiteren Vertragserfüllung befreit.

 

Sollte sich nach Reiseantritt herausstellen, dass der Kunde für die Dauer der Reise über keine gültige Fahrerlaubnis verfügt oder nicht das nötige Fahrkönnen besitzt, um das eingesetzte Fahrzeug sicher auf der Tourroute beherrschen zu können, so treten Rechtsfolgen ein.

f. Lokale Vorschriften

Der Kunde nimmt eigenverantwortlich am Straßenverkehr des jeweiligen Touren ziel teil und ist verpflichtet, die Bestimmungen der lokalen Verkehrsordnungen zu beachten. Strafen, Bußgelder oder ähnliches sowie Schäden an Rechtsgütern Dritter, welche auf die Missachtung lokaler Verkehrsvorschriften zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.

g. Gesundheit, Alkohol und Medikamente

Es wird darauf verwiesen, dass ein der jeweiligen Routenbeschreibung entsprechender, guter gesundheitlicher Allgemeinzustand Voraussetzung für die Touren Teilnahme ist. Der Teilnehmer, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können von der Teilnahme an der gesamten Tour oder einzelnen Touren abschnitten ausgeschlossen werden, ohne dass WMT gegenüber ein Anspruch entsteht. Es wird jedenfalls empfohlen, vor Touren antritt einen Arzt zu konsultieren. Bei Zweifeln hinsichtlich des Gesundheitszustandes des Teilnehmers ist WMT auf Verlangen ein ärztliches Attest vorzulegen.

Dem Kunden ist es während des Tages nicht gestattet, solange noch auf dem Fahrzeug gefahren werden muss, alkoholische Getränke bzw. Medikamente, welche die Fahrtüchtigkeit beeinflussen, zu sich zu nehmen. Alkoholische Getränke können erst nach Ende der jeweiligen Tagestour und nachdem das Fahrzeug für die Nacht sicher im Hotel geparkt ist, genossen werden. Bei Zuwiderhandeln treten die Rechtsfolgen ein.

h. Offroad Fahrten

Offroad Fahrten außerhalb der jeweilig von WMT festgelegten Route sind nicht gestattet. Der Kunde hat die durch nicht autorisiertes Offroad Fahren entstandenen Schäden in voller Höhe und ohne Selbstbehalt zu tragen.

i. Haftung

Der Kunde haftet jedenfalls für alle von ihm schuldhaft verursachten Personen- und Sachschäden und hat WMT von allen Ansprüchen Dritter, welche im Zusammenhang mit solchen Schäden gegenüber WMT direkt geltend gemacht werden, freizustellen. Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden sind insbesondere aber nicht ausschließlich solche, welche auf Fahrfehler, mangelndes Fahrkönnen bzw. ungebührliches Fahrverhalten (z.B. Fahren auf Hinterreifen, Kavalierstart, Nichteinhaltung von Sicherheitsabständen usw.) zurückzuführen sind.

j. Eigenverantwortung

Der von WMT gestellte Guide gibt lediglich eine Fahrroute vor, wobei der Kunde eigenverantwortlich dieser Route folgt und verpflichtet ist, seinen Fahrstil den jeweiligen vorherrschenden Verhältnissen und seinem Fahrkönnen anzupassen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein einer Fahrroute zu folgen, so hat er die Weiterfahrt abzubrechen und dies unverzüglich dem Guide anzuzeigen.

Für die ordnungsgemäße Verstauung von Gepäckstücken am Fahrzeug ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung von WMT ist hierfür ausgeschlossen. Es wird empfohlen, persönliche Wertgegenstände und Dokumente nicht im Fahrzeuggepäck mitzuführen.

3. Zimmerkontingent

Für manche Reisen ist eine begrenzte Anzahl an Einzelzimmern vorhanden. Sie werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, in denen Einzelzimmer ausdrücklich gewünscht werden, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson den Wunsch, ein Doppelzimmer mit einem anderen Reiseteilnehmer zu teilen, wird WMT sich bemühen, eine/n Zimmergenossin/en zu finden. Gelingt dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.

4. Versicherungen

a. Reiseversicherung

WMT empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.

b. Fahrzeugversicherung

Auf Anfrage des Kunden erstellt WMT ein Angebot zum Abschluss einer erweiterten Fahrzeugversicherung zur Reduzierung des Selbstbehaltes der Fahrzeugversicherung.

5. Datenschutz und Urheberrecht

Die auf den Touren von Vertretern der WMT angefertigten Fotos, Dias und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von WMT. WMT ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für WMT gegenüber dem Teilnehmer entstehen. WMT ist berechtigt, Namen, Adressen und Kontaktdaten des Teilnehmers an andere Tourteilnehmer und an WMT Partner weiterzugeben, die diese Namen und Adressen zu Werbezwecken benutzen können, es sei denn, dass der Teilnehmer diese Weitergabe ausdrücklich in schriftlicher Form verweigert.

6. Wetterbedingungen und Routenverlauf

Aufgrund von jahreszeitlichen Begebenheiten und aktuellen Wetterbedingungen behält sich WMT vor, die Tourroute und damit die Unterkünfte und anderen Leistungen nach Notwendigkeit zu ändern. WMT wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu erbringen. WMT ist bemüht, die Tourtermine so zu legen, dass die Wetterbedingungen für eine Fahrzeugreise im jeweiligen Tourgebiet günstig sind. WMT trägt für eventuell eintretende Schlechtwetterbedingungen keine Verantwortung, insofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.

7. Anwendbares Recht

Auf die Vertragsbeziehung des Kunden mit WMT ist deutsches Recht anwendbar.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von WMT. Sofern dem keine gesetzlich zwingenden Bestimmungen entgegenstehen, wird für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und WMT als ausschließlicher Gerichtsstand Münster, Deutschland vereinbart.

9. Sonstiges

Mündliche Vereinbarungen mit WMT oder einem Tour Guide von WMT sind nur dann wirksam, wenn sie von WMT schriftlich bestätigt werden. Tour Guides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von dem mit WMT geschlossen Reisevertrag abweichen. Druck- und Rechenfehler können von WMT jederzeit korrigiert werden. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.